Wir wurden gelegentlich gefragt, ob es eine offizielle Möglichkeit gibt, Menschen im Asylverfahren durch die Vergabe von Arbeit finanziell zu unterstützen. Ja, es gibt eine Möglichkeit – den Dienstleistungsscheck. Personen mit einem gültigen Asylstatus (Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte) sowie Personen, die seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, können diesen in Anspruch nehmen. Der Dienstleistungsscheck ist Zahlungsmittel und Lohn für Menschen, die einfache, haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten erbringen.
Ich möchte in diesem Beitrag beschreiben, wie ich selbst eine Haushaltshilfe mittels Dienstleistungsscheck beschäftige. Die Frau befindet sich schon seit über drei Jahren im Asylverfahren. Nennen wir sie aus Gründen des Datenschutzes einfach Sarah.
Die maximale Zuverdienstgrenze
Offiziell darf Sarah laut Auskunft der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen bzw. der Koordinationsstelle für Ausländerfragen in St. Pölten € 110,- monatlich dazuverdienen. Alle Einkünfte müssen gemeldet werden. Bei Einkommen über dem genannten Betrag werden die Grundversorgungsleistungen dementsprechend gekürzt.
Die online-Abwicklung des Dienstleistungsschecks in 7 Schritten:
Dienstleistungsschecks kann man prinzipiell auch kaufen. Da ich aber in Hainfeld weder bei der Post noch in der Trafik jemanden gefunden habe, der sich mit diesem Thema selbstredend auskennt, beschloss ich, es über Internet abzuwickeln. Ich empfehle diese Vorgangsweise, da sie unkompliziert ist. Allerdings müssen im Vorfeld eine paar Schritte gemacht werden und die sind gar nicht einfach, vor allem für nicht-deutschsprachige und nicht-internetkundige Personen.
- Gehen Sie auf die Website https://www.dienstleistungsscheck-online.at
Registrieren Sie sich als Arbeitgeber/in, dafür ist die Angabe der Sozialversicherungsnummer notwendig. - Auch der/die Arbeitnehmer/in muss sich dort registrieren. Da Sarah sich mit Internet- und Computerarbeit nicht auskennt, haben wir diese Registrierung gemeinsam erledigt. Bei der Registrierung soll auch eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Sarah hat keine E-Mail-Adresse installiert, wir haben daher die E-Mail eines jüngeren Familienmitglieds angegeben. Besser wäre es natürlich, eine eigene E-Mail-Adresse einzurichten.
- Im folgenden wurden mir und Sarah von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, über die der Dienstleistungsscheck abgewickelt wird, je ein RSA-Brief zugestellt. Darin befand sich ein Code zum Einsteigen in das System der Website. Beim erstmaligen Einstieg musste dieser aus Sicherheitsgründen geändert werden. Auch hier war Sarah überfordert und ich musste ihr helfen.
Ein möglicher Zwischenschritt: Wenn die Abwicklung über Internet erfolgt, wird das Geld gleich auf das Konto des/der Arbeitnehmer/in überwiesen. Das ist prinzipiell sehr praktisch. Allerdings hatte Sarah gar kein eigenes Konto. So war der nächsten Schritt, erstmal ein Konto zu eröffnen. Es vergingen Wochen, bis Sarah das erledigt hatte, da sie sich alleine nicht so gut verständigen kann und auf eine Begleitung angewiesen war.
- Als nächsten Schritt musste ich Sarah auf https://www.dienstleistungsscheck-online.at als Arbeitnehmerin anfragen.
- Und sie wiederum musste mir meine Anfrage über diese Website bestätigen. Da sie das nicht verstand, musste ich wieder einspringen.
- Nun stand aber dem gemeinsamen Tun nichts mehr im Wege! Sarah kam zu mir als Haushaltshilfe und auch wenn ihre Deutschkenntnisse mangelhaft sind, meinen Dreck erkannte sie ohne viele Erklärungen. Sie bleibt jetzt immer drei Stunden bei mir, am Ende dieser Zeit kaufe ich drei Schecks um je € 12,-. Automatisch kann ich mich in einem Vorgang zu meiner Bank weiterleiten lassen und über E-Banking bezahlen. Ich bezahle für diese drei Schecks € 36,72, also nicht mal einen Euro mehr für die Versicherung. (Punkt DLS kaufen).
- Dann gehe ich zum Punkt DLS weiterleiten, wähle Sarah als Arbeitnehmerin aus und leite ihr die Schecks unter Angabe des Datum, an dem sie bei mir gearbeitet hat, weiter. Es funktioniert problemlos!
Resummée: Der Dienstleistungsscheck ist eine gute Möglichkeit, offiziell Menschen Arbeit zu geben. Wenn sie es online abwickeln, empfehle ich, dies gemeinsam mit dem/der Asylwerber/in zu tun. Und diese/r sollte seine/ihre Sozialversicherungssnummer sowie eine Bankomatkarte bereit halten und auch über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen.
Sarah kommt insgesamt für neun Stunden pro Monat zu mir, so bekommt sie 9 x € 12,- überwiesen, das sind € 108,- pro Monat. Damit liegt sie genau mit € 2 unter der Zuverdienstgrenze von € 110,- !
Sarah lernt auf diese Weise, ein wenig selbstständiger zu werden. Es stärkt auch ihr Selbstbewusstsein, etwas Geld zu verdienen. Und nebenbei kann sie noch ihre Deutschkenntnisse verbessern.
Ja, und meine Badewanne, die strahlt wie noch nie!
Alexandra Eichenauer-Knoll
PS: Es ist ratsam, z. B. nach einem Monat auch den zuständigen Sozialarbeiter über den Vorgang zu informieren, damit die für die Grundversorgung zuständige Behörde darüber informiert wird, dass alles rechtens abläuft! Der/die Dienstnehmer/in kann auf der Website die erhaltenen Beträge übersichtlich nach Monaten sortiert als PDF downloaden.