Sorry, this entry is only available in German. For the sake of viewer convenience, the content is shown below in the alternative language. You may click the link to switch the active language.

Mitgefühl statt Hartherzigkeit

Angesichts der dramatischen Ereignisse in Afghanistan hat die Asylkoordination heute ein Forderungspapier präsentiert. Wir verbreiten und unterstützen diese Forderungen gerne. Denn wir bangen mit unseren Freunden und schämen uns für die offiziell postulierte Hartherzigkeit. 2015 war erstens kein Fehler und kann sich zweites auch so nicht wiederholen. Afghanen als Volksgruppe generell zu kriminalisieren und ihnen mangelnde Integrationsbereitschaft zu unterstellen, schmerzt uns und entspricht auch nicht unseren persönlich erlebten Erfahrungen.

Daher unterstützen wir das Forderungspapier der Asylkoordination
 www.asyl.at/solidarischmitafghanistan/

Von der Website der Asylkoordination Österreich

Solidarisch mit bedrohten Afghan*innen: Österreich kann und muss jetzt Menschenleben retten!

Vier-Punkte-Maßnahmenprogramm für die Bundesregierung:

Sofortige Evakuierung von Familienangehörigen, Start von humanitärem Aufnahmeprogramm, Beendigung von Abschiebmaßnahmen sowie rasche Schutzgewährungen.
Die österreichische Regierung darf die akute Bedrohung von Menschenleben durch die Machtübernahme der radikal-islamistischen Taliban Afghanistan nicht länger ignorieren und muss ihren Teil bei der Rettung und Aufnahme von gefährdeten Personen aus Afghanistan beitragen. Viele Menschen aus Afghanistan, die in Österreich Schutz gefunden haben und seit vielen Jahren hier leben, fürchten heute um ihre Geschwister oder Eltern. Sie versuchen gemeinsam mit österreichischen Freund*innen verzweifelt, diesen beizustehen und sie zu retten. Diese Menschen sind Teil der österreichischen Gesellschaft und brauchen die konkrete Unterstützung der Bundesregierung.

Daher rufen wir die Bundesregierung eindringlich dazu auf, raschestmöglich folgende vier Maßnahmen umzusetzen:

1. Sofortige Evakuierung aus dem Krisengebiet
Die zaghaft anlaufenden Evakuierungsbemühungen für österreichische Staatsbürger*innen und Personen mit aufrechter Aufenthaltsberechtigung in Österreich müssen auf Familienangehörige von hier lebenden Afghan*innen ausgedehnt werden. Insbesondere bereits laufende Familienzusammenführungen müssen umgehend abgeschlossen und die Betroffenen auch mit der Hilfe anderer EU-Staaten aus Afghanistan evakuiert werden. Familienzusammenführungen müssen den dramatisch ungewissen Umständen entsprechend unbürokratisch und zügig abgewickelt werden. Dazu braucht es auch eine Aufstockung des Botschaftspersonals in Islamabad und Teheran. Österreich sollte sich darüber hinaus, wie zum Beispiel Frankreich und andere westliche Staaten, für Menschen einsetzen, die mutig für in Europa hochgehaltene Werte wie Gleichberechtigung und Pressefreiheit eingetreten sind.

2. Humanitäres Aufnahmeprogramm
Wir fordern die Einrichtung eines humanitären Aufnahmeprogramms (HAP-Afghanistan) für besonders vulnerable Personen und solche, die nahe Verwandte in Österreich haben. Es muss eine zentrale Stelle eingerichtet werden, bei der Anträge eingebracht werden können. Österreichs humanitäre Aufnahmeprogramme (HAP I-III) für syrische Schutzsuchende zwischen 2013 und 2017 waren Vorzeigeprojekte, bei denen öffentliche Stellen, internationale Organisationen und die österreichische Zivilgesellschaft vorbildhaft zusammengearbeitet haben. Auf diese Erfahrungen kann zurückgegriffen und aufgebaut werden. Eine entsprechende Infrastruktur könnte daher in wenigen Wochen hochgefahren werden.

3. Abschiebevorbereitungen sofort stoppen.
Alle Afghan*innen, die sich zurzeit in Österreich befinden, haben Anspruch auf internationalen Schutz. Angesichts der Tatsache, dass Abschiebungen nach Afghanistan durch die Machtübernahme der radikal-islamistischen Taliban und deren Verfolgungshandlungen gegen religiöse und ethnische Minderheiten und politisch Andersdenkende für absehbare Zeit nicht durchgeführt werden können, fordern wir die umgehende Einstellung sämtlicher Abschiebevorbereitungen. Schubhaft ist keine Strafhaft. Menschen, die nicht abgeschoben werden können, in Haft zu behalten stellt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung dar. Mit dem hohen Gut der persönlichen Freiheit muss der Staat äußerst sorgsam umgehen.

4. Rasche Schutzgewährung
In den Asylverfahren muss der grundlegend geänderten Situation Rechnung getragen werden. Schutzsuchende, die zum Teil jahrelang auf den Ausgang ihrer Asylverfahren warten, müssen jetzt endlich internationalen Schutz erhalten. Auch Folgeanträge und neue Verfahren sollen nicht verzögert, sondern – auch im Sinne einer raschen Integration – zügig durchgeführt werden.